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Mit Brief und Siegel!
 

Für Gerichte, Ämter, Behörden und andere Stellen werden sehr häufig beglaubigte Übersetzungen benötigt. Diese dürfen nur von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzern ausgeführt werden, sonst werden Sie nicht anerkannt. Unser Büro darf solche Dokumente übersetzen und beglaubigen.
 
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